Aktuelle Wettkampfordnungen findest du unter DTU-Regelwerke


Voraussetzungen für die Landeskampfrichterlizenz
 

Stufe 1: Status „Kampfrichter – LizenzanwärterIn“ (Mindestalter: 15 Jahre, mindestens 2. Kup)

1.    Kampfrichter- Anwärterlehrgang mit erfolgreicher schriftlicher oder mündlicher Überprüfung mit

       mindestens 70% der erreichbaren Punkte (Inhalt: WOT und WOP inkl. Anlagen)

2.   Bestehen der praktischen Prüfung im Rahmen des Kampfrichter-Anwärterlehrganges

 Besteht ein Bewerber einen Teil der Prüfung nicht, so kann er die Prüfung innerhalb eines Jahres wiederholen.

 Verlust: nach 2 Jahren 

(nach PO der DTU von 03/2018: Bonusnote bei Dan-Prüfungen: 0,4)

 

Stufe 2: Kampfrichterlizenz auf Landesebene (Mindestalter: 16 Jahre)

Voraussetzungen: Status „Kampfrichter – LizenzanwärterIn“

1. DAN/Poom bzw. 1.Kup

1 Kampfrichterweiterbildungslehrgang Formen in 12 Monate

1 Kampfrichterweiterbildungslehrgang Kampf in 12 Monaten

mind. 2 Einsätze auf Landesebene in 12 Monaten (3 Einsätze für 1.Kup)

 

Verlängerung:

2 Kampfrichterweiterbildungslehrgänge Formen oder Kampf in 24 Monaten

2 erfolgreiche Einsätze auf Landesebene (selbstständiger Einsatz)

 

Aberkennung:

- mehrmalige offensichtliche Fehlleistung auf Meisterschaften

- unentschuldigtes Fernbleiben als eingeladener Kampfrichter

- nach 2 Jahren ohne Lehrgänge und Einsätze

 

Kampfrichter kann nur sein, wer:

-die Satzung der DTU und der TURP und alle gültigen Nebenordnungen einhält

-die Vorhaben der DTU und der TURP aktiv unterstützt

-zur Übernahme von Aufgaben bereit ist, die der Verbreitung des Taekwondo in unserem Lande dienen

-die von der TURP angebotenen Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung in angemessener Weise nutzt

 

Die Kampfrichterlizenz kann auch in einem der beiden Bereiche erworben werden. Weiterbildungen und Einsätze zur Verlängerung müssen dann entsprechend  erbracht werden.

(nach PO der DTU von 03/2018: Bonusnote bei Dan-Prüfungen: 0,5)

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